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   BVerwG, 16.03.1998 - 6 B 30.98   

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BVerwG, 16.03.1998 - 6 B 30.98 (https://dejure.org/1998,17580)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1998 - 6 B 30.98 (https://dejure.org/1998,17580)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1998 - 6 B 30.98 (https://dejure.org/1998,17580)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00

    Anwendbarkeit von § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO im sozialgerichtlichen

    Einschlägig ist im sozialgerichtlichem Verfahren lediglich § 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ,; § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO ist nicht anwendbar (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 4. Mai 1999 - Az.: L 6 B 51/98 SF und vom 14. Juli 1999 - Az.: L 6 B 30/98 SF).

    Dies ergibt sich aus dem im gesamten Kostenrecht geltenden Grundsatz, dass ein Kläger die Kosten des Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten hat (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 14. Juli 1999 - Az.: L 6 B 30/98 SF; Thüringer Oberverwaltungsgericht >OVG< in LKV 1996, S. 167).

    Davon werden im Einzelfall Ausnahmen zugelassen, wenn der Anwalt für den konkreten Fall über besondere Spezialkenntnisse im materiellen Recht verfügt, die kein am Gerichtsort oder am Wohnsitz des Klägers ansässiger Anwalt in vergleichbarem Maße hat (vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung , 11. Auflage 1998, § 162 Rdnr. 11; Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung , Kommentar, Stand: März 1999, Band II, § 162 Rdnr. 50) - hierfür gibt es keinen Anhalt - oder zu dem Prozessbevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 14. Juli 1999 - Az.: L 6 B 30/98 SF; Thüringer OVG, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 12.02.2003 - L 6 B 19/02

    Prüfungsgegenstand auf Grund einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Allerdings ist der das gesamte Kostenrecht bestimmende Grundsatz zu beachten, dass die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2000 ? Az.: L 6 B 1/00 SF in: E-LSG B-175 und vom 14. Juli 1999 ? Az.: L 6 B 30/98 SF; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 ? Az.: 1 VO 757/94, nach juris) und damit unnötige Reisekosten zu vermeiden sind.

    Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1999 ? Az.: L 6 B 30/98 SF, 3. April 2000 ? Az.: L 6 B 1/00 SF in: E-LSGB-175) auf.

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